ABGB: §§ 1295, 1313a
VersVG: § 67
War ein Unternehmer von einem Wohnungseigentümer mit Arbeiten in der Wohnung betraut worden und hat ein Arbeiter dieses Unternehmers in der Folge durch sein fahrlässiges Verhalten einen Brand in diesem Haus verschuldet, hat der Feuerversicherer der Eigentümergemeinschaft nach Ersatz des Brandschadens einen Regressanspruch gegenüber dem Arbeiter und dessen Arbeitgeber.