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Verletzung einer Gemeinschaftsmarke - internationale Zuständigkeit

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/412RdW 2014, 381 Heft 7 v. 16.7.2014

Die gerichtliche Zuständigkeit nach Art 93 Abs 5 VO (EG) 40/94 kann nur zugunsten der Gemeinschaftsmarkengerichte des Mitgliedstaats begründet werden, in dem der Bekl die behauptete unerlaubte Handlung begangen hat.

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