Wurden keine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe solcher Abgabenerklärungen, sobald das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen hat.
Wurden keine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe solcher Abgabenerklärungen, sobald das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen hat.