Mit 1. 6. 2014 kommt es in der Grunderwerbsteuer zu einem Systemwechsel: Während bisher grundsätzlich zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen unterschieden wurde, ist ab diesem Zeitpunkt in erster Linie maßgeblich, ob die Übertragung eines Grundstückes innerhalb oder außerhalb eines Familienverbandes erfolgt. Innerhalb eines Familienverbandes ist sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Steuersatz günstiger. Dagegen sind (unentgeltliche) Übertragungen außerhalb des Familienverbandes erheblich teurer geworden. Problematisch erscheinen insb der Begriff "Lebensgefährte", die Nachweispflicht des gemeinen Wertes sowie die erheblichen Unterschiede zwischen der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einerseits und der Eintragungsgebühr andererseits.