AlVG: § 41
RL 79/7/EWG : Art 3, Art 4
Der Wochengeldbezug von Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bemisst sich nach dem konkreten Leistungsbezug, auch wenn dieser bei der Notstandshilfe infolge Anrechnung des Partnereinkommens niedriger ausfällt.