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Anwendbarkeit einer vertraglichen Verfallsklausel auf Urlaubsersatzleistung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/389RdW 2014, 352 Heft 6 v. 19.6.2014

AngG: § 34

UrlG: § 10

Eine vertragliche Verfallsfrist ist auf Ansprüche, die der einseitig zwingenden Präklusivfrist des § 34 AngG unterliegen, nicht anwendbar. Der Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG für den in der Vergangenheit, während des aufrechten Dienstverhältnisses, erworbenen Urlaubsanspruch zählt jedoch nicht zu den in § 34 AngG genannten Schadenersatzansprüchen. Eine Urlaubsersatzleistung fällt nur insoweit unter § 34 AngG, als der Urlaubsanspruch innerhalb der fingierten Kündigungsfrist entstanden wäre.

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