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VwGH: Ausnahmetatbestände vom Vergaberecht dürfen im Vergabekontrollverfahren nachgewiesen werden

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2014/381RdW 2014, 342 Heft 6 v. 19.6.2014

BVergG 2006: § 10, § 28 Abs 2, § 29 Abs 2, § 30 Abs 2

VwGH 21. 1. 2014, 2011/04/0003

Macht ein Auftraggeber von einem vergaberechtlichen Ausnahmetatbestand Gebrauch (etwa indem er ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung einleitet), darf er das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestands im Vergabekontrollverfahren nachweisen. Er ist nicht verpflichtet, bereits in den (dem Verwaltungsgericht vorzulegenden) Vergabeunterlagen das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestands nachzuweisen.

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