BVergG 2006: § 10, § 28 Abs 2, § 29 Abs 2, § 30 Abs 2
VwGH 21. 1. 2014, 2011/04/0003
Macht ein Auftraggeber von einem vergaberechtlichen Ausnahmetatbestand Gebrauch (etwa indem er ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung einleitet), darf er das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestands im Vergabekontrollverfahren nachweisen. Er ist nicht verpflichtet, bereits in den (dem Verwaltungsgericht vorzulegenden) Vergabeunterlagen das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestands nachzuweisen.