ABGB: § 879
AEUV: Art 101
Alleinbezugsverträge, die - wie hier - die Kriterien der Einzelfreistellung oder Gruppenfreistellung nicht erfüllen, können gem Art 81 EG (nunmehr Art 101 AEUV) nichtig sein. Diese Nichtigkeit wirkt absolut und ist von Amts wegen festzustellen. Dies ist aber nicht dahin zu verstehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu untersuchen sind. Es besagt nur, dass es nicht der formellen Berufung auf die Nichtigkeit bedarf. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen aber im Verfahren erster Instanz behauptet werden oder zumindest klar aus den Prozessakten hervorgehen.