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WAG 1996: Keine Anlegerentschädigung bei "mittelbarer" Veranlagung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/368RdW 2014, 334 Heft 6 v. 19.6.2014

WAG 1996: §§ 23b ff

Von der Rsp des OGH wurde zu § 93 Abs 3 BWG idF vor BGBl I 2008/136 der Rechtssatz entwickelt, wonach für den Bereich der Einlagensicherung nicht nur der "Einleger" berechtigt ist, sondern auch andere Personen, die ihre Identität offenlegen und nachweisen, dass ein Teil der Einlage wirtschaftlich von ihnen stammte.

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