Hauptgesichtspunkt der Novelle ist die schrittweise Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Etappen (um rund 4 % ab 1. 7. 2014 sowie jeweils um rund 1,9 % ab 1. 1. 2016 und 1. 1. 2018), der Geschwisterstaffelung und des Zuschlags zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Weiters wird im FLAG der Leistungsnachweis für Studierende nach dem ersten Studienjahr modifiziert und die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Familienbeihilfe während der Absolvierung des Europäischen Freiwilligendienstes angepasst.