Veranstaltet ein ausländischer Konzern weltweit, und damit auch in Österreich, ein Preisausschreiben, dann unterliegen sämtliche weltweit in Aussicht gestellte Gewinne in Österreich der Glücksspielabgabe. Mit dieser Auffassung überraschte jüngst die Finanzverwaltung. - Im Gesetz ist diese Auffassung freilich nicht gedeckt, sie ist wohl auch EU-widrig und lässt sich auch rechtspolitisch nicht vertreten.