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Abgrenzung zwischen Fusionskontrolle und Kartellaufsicht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/305RdW 2014, 270 Heft 5 v. 16.5.2014

KartG: §§ 1 ff

Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt die parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt freilich die Anwendung von § 1 KartG 2005 (Kartellverbot) möglich; die Prüfungskompetenz nach § 1 KartG 2005 umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist.

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