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Verjährung - Regressanspruch eines Unternehmers aus einer Kostenteilungsvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/283RdW 2014, 259 Heft 5 v. 16.5.2014

ABGB: §§ 1478, 1486 Z 1

Der Regress- bzw Bereicherungsanspruch eines Unternehmers aufgrund einer Kostenteilungsvereinbarung verjährt nicht gem § 1486 Z 1 ABGB nach drei Jahren, sondern erst nach 30 Jahren.

OGH 17. 12. 2013, 4 Ob 181/13s

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