Zur Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft in den Schutzbereich des § 1 Abs 1 IESG fällt, hat der OGH kürzlich klargestellt, dass aus der grundsätzlich unbeschränkten Leitungsgewalt des Vorstands einer Aktiengesellschaft und der Befugnis, in allen Geschäftsbereichen selbstständig entscheiden zu können, folgt, dass die Ausübung der Arbeitgeberfunktion in der Aktiengesellschaft dem Vorstand zukommt. Auch wenn daher der Vorstand einer Aktiengesellschaft - wirtschaftlich betrachtet - nicht Unternehmer ist und er allenfalls freier Dienstnehmer sein kann, gehört er nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen und hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt für seine offenen Ansprüche im Falle der Insolvenz der Aktiengesellschaft. OGH 24. 3. 2014, 8 ObS 3/14w.