Die Qualifizierung eines Systems zur Absatzförderung als "Schneeballsystem" iSv Anhang I Nr 14 RL 2005/29/EG (und damit als eine unter allen Umständen unlautere Geschäftspraktik) setzt in erster Linie voraus, dass die Teilnehmer an dem System einen finanziellen Beitrag entrichten, und zwar unabhängig von seiner Höhe. Weiters muss aber auch ein Zusammenhang zwischen den von neuen Teilnehmern gezahlten Beiträgen und den von den bereits vorhandenen Teilnehmern bezogenen Vergütungen bestehen.