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Entlassung wegen unterlassener Kontaktaufnahme im Krankenstand?

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/235RdW 2014, 208 Heft 4 v. 17.4.2014

AngG: § 27 Z 1

Geht es um unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des AG führen würde, kann es je nach Krankheitsbild zulässig sein, dass Angestellte auch während des Krankenstandes zur Bekanntgabe dieser Informationen in einem Ausmaß zur Verfügung stehen müssen, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt - etwa telefonisch.

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