IO: § 6
ZPO: § 477
Ob eine Rechtsstreitigkeit unter die Prozesssperre nach § 6 Abs 1 IO fällt, entscheidet der vom Kl geltend gemachte Anspruch. Genügt das Klagsvorbringen für sich allein nicht, um diese Frage zu beantworten, hat das ErstG nicht sofort mit einer Zurückweisung der Klage vorzugehen, sondern von Amts wegen abzuklären, ob eine aus der Masse zu befriedigende Forderung geltend gemacht wird oder nicht.