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Mobilfunkbetreiber: SMS betr Vertragsänderung - UWG-Verstoß

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/217RdW 2014, 188 Heft 4 v. 17.4.2014

UWG: §§ 1, 1a, Anh Z 29

Die spezielle Regelung der Z 29 Anh zum UWG (unbestellte Waren und Dienstleistungen - aggressive Geschäftspraktik) verdrängt in ihrem Anwendungsbereich nicht das in §§ 1, 1a UWG statuierte generelle Verbot aggressiver Geschäftspraktiken, sondern ergänzt es. Die der Z 29 Anh zum UWG entsprechenden Geschäftspraktiken sind regelmäßig vom Verbot der Belästigung gem §§ 1, 1a UWG umfasst.

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