Betreuen Außendienstmitarbeiter auf Weisung ihres Arbeitgebers Kunden im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung außerhalb des üblichen Dienstorts, kann dies im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und daher die Zuwendung einen lohnsteuerlichen Vorteil ausschließen.1