BWG: § 1 Abs 1 Z 1
Nimmt ein Händler nicht nur gelegentlich Darlehen von Kunden und Mitarbeitern entgegen (hier: Darlehen iHv insg mind 2,979.000 € von 195 Darlehensgebern), um damit die eigene Geschäftstätigkeit und die Geschäftstätigkeit anderer Unternehmen der Unternehmens-Gruppe zu finanzieren, ist von einem konzessionspflichtigen Bankgeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG auszugehen: