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Bürgschaft eines nahen Angehörigen - keine Sittenwidrigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/151RdW 2014, 127 Heft 3 v. 19.3.2014

ABGB: § 879 Abs 1

KSchG: § 25d

Sowohl für die Annahme der Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger gem § 879 Abs 1 ABGB als auch für die Anwendung des § 25d KSchG ist das Vorliegen eines unbilligen Missverhältnisses zwischen Haftungsumfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Interzedenten Grundvoraussetzung.

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