In jüngerer Vergangenheit kommt es teilweise vor, dass Bauträger bei der Errichtung ihrer Bauvorhaben die Kosten der Heizanlagen durch Contractingverträge finanzieren und damit die Käufer in weiterer Folge in diese Verträge eintreten (müssen). Im Folgenden soll nunmehr die Frage erörtert werden, ob und inwieweit derartige Vereinbarungen zulässig und welche Auswirkungen damit verbunden sind.