Zugleich mit dem AbgÄG 2014 wurde auch die Sachbezugswerteverordnung geändert und der höchste zur Anwendung kommende Kfz-Sachbezugswert ab 1. 3. 2014 angehoben. Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher 600 € auf 720 € erhöht. Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal 360 € (bisher 300 €) anzusetzen.
BGBl II 2014/29, ausgegeben am 19. 2. 2014.