BAG: § 14
GewO: §§ 43, 44
Verzichtet der Insolvenzverwalter nach einer kurzen Weiterführung des Betriebes in der Insolvenz des Lehrherrn noch innerhalb des ersten Monats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf das Fortbetriebsrecht gegenüber der Gewerbebehörde, kommt es dadurch zwar zu einer Ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses, die jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zurückwirkt, sondern erst mit der Abgabe des Verzichts gegenüber der Gewerbebehörde eintritt.