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Mietzinsanhebung bei Fortführung des Unternehmens durch den Ehegatten?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/92RdW 2014, 69 Heft 2 v. 17.2.2014

MRG: § 12a

ABGB: § 90

Entscheidend für das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 1 oder 5 MRG ist, ob in rechtlicher Hinsicht eine Veräußerung oder Verpachtung des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens vorliegt. Ein wirtschaftlicher oder faktischer Machtwechsel im Unternehmen ist weder Voraussetzung der Anhebung, noch kann er dafür ausreichen.

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