Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), in dringlichen Fällen auf den Finanzmärkten der Mitgliedstaaten einzugreifen, um Leerverkäufe zu regeln oder zu verbieten, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Ausübung dieser Befugnis ist an verschiedene Kriterien und Bedingungen geknüpft, die den Handlungsspielraum dieser Behörde einschränken, und lässt die im AEUV vorgesehene Regelung der Übertragung von Befugnissen unberührt.