Erste Rsp
HVertrG 1993: § 24
Veräußert der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrags (hier: Tankstellenpachtvertrag) das Unternehmen (den Betrieb; hier: die Tankstelle) an einen anderen Unternehmer, der den Betrieb (die Tankstelle) in der Folge schließt, ist ein Ausgleichsanspruch des ehemaligen Tankstellenpächters gegen den Veräußerer nicht von vornherein auszuschließen: