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Zulieferer von Rohstoffen - Erfüllungsgehilfe des Produzenten?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/21RdW 2014, 14 Heft 1 v. 23.1.2014

ABGB: §§ 896, 1165, 1295, 1302, 1313a

Ein Zulieferer von Rohstoffen oder Bestandteilen ist regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Produzenten.

Er ist jedoch als Erfüllungsgehilfe anzusehen, wenn die Anlieferung des Materials - wie hier - allein Sache des Werkunternehmers ist und als Bestandteil des Werkvertrags zu erachten ist.

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