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Haftung des Hotelbetreibers für Legionelleninfektion

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/19RdW 2014, 13 Heft 1 v. 23.1.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1313a

Der Beherbergungsvertrag beinhaltet die Verpflichtung des Hotelbetreibers, für die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Wasserversorgungsanlage des Hotels durch ein Fachunternehmen zu sorgen, um Gefährdungen von Hotelgästen (ua) durch Legionellen auszuschließen.

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