Nach Ansicht des Generalanwalts kann ein Internetprovider grds verpflichtet werden, für seine Kunden den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website zu sperren. Eine solche gerichtliche Anordnung müsse konkrete Sperrmaßnahmen bezeichnen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den sich gegenüberstehenden, grundrechtlich geschützten Interessen sicherstellen. Schlussanträge des Generalanwalts 26. 11. 2013, C-314/12 , UPC Telekabel Wien. (Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 11. 5. 2012, 4 Ob 6/12d, RdW 2012/401.)