Auch wenn grob schuldhaftes Verhalten des Unternehmers dazu führt, dass ihn im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit eine Schadenersatzpflicht trifft, sind die Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgaben absetzbar.
Auch wenn grob schuldhaftes Verhalten des Unternehmers dazu führt, dass ihn im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit eine Schadenersatzpflicht trifft, sind die Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgaben absetzbar.