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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/749RdW 2014, 689 Heft 12 v. 16.12.2014

Der zeitliche Geltungsbereich der SchwellenwerteV 2012, BGBl II 2012/95 wird um zwei Jahre verlängert; sie tritt somit erst mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft (BGBl II 2014/292).

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