ASVG: § 4 Abs 1 und Abs 2
Hält eine angestellte Friseurin im Friseursalon ihres DG auch Seminare zwecks Vermittlung friseurtechnischer Fertigkeiten ab, wobei sie das Know-how ihres DG, das sie sich als Friseurin in seinem Friseursalon angeeignet hat, an die Seminarteilnehmer vermittelt, so liegt darin eine ursächliche Verbindung der