Die Wahl eines BR setzt das Vorliegen eines Betriebes iSd ArbVG voraus. Der Umstand, dass der OGH dabei in einer aktuellen Entscheidung zu einer anderen Einschätzung kam als die erste und zweite Instanz, verdeutlicht, dass die Frage, ob eine Arbeitsstätte als Betrieb anzusehen ist, in der Praxis häufig zu Unklarheiten führt, weshalb eine Auseinandersetzung mit diesem Thema sinnvoll erscheint. Dabei werden zunächst die relevanten Abgrenzungskriterien kurz dargestellt, bevor auf die konkret zu entscheidende Fallkonstellation eingegangen wird.