AußStrG: § 62
PSG: § 27
Der Revisionsrekurs betr den Antrag, Stiftungsvorstandsmitglieder gem § 27 Abs 2 PSG wegen grober, im Einzelnen angeführter Pflichtverletzungen gerichtlich abzuberufen, ist vom OGH zurückzuweisen, wenn die Vorstandsmitglieder nunmehr ihr Vorstandsmandat beendet haben und im Firmenbuch gelöscht sind. Somit besteht nämlich kein Interesse des Antragstellers an einer Überprüfung der Entscheidung des RekursG durch den OGH, könnte er doch auch bei Erfolg seines Antrags - über die ohnedies bereits freiwillig erfolgte Mandatsbeendigung hinaus - keinen weiter gehenden Rechtsschutz erreichen. Damit ist aber nachträglich die Beschwer des Antragstellers weggefallen.