ABGB: §§ 1295, 1299
Es entspricht nicht der Rsp des OGH, dass sich ein Anlageberater "keinesfalls" darauf verlassen dürfe, dass sein Kunde über die Risken von Aktieninvestments Bescheid wisse.
OGH 26. 6. 2014, 6 Ob 86/14m
ABGB: §§ 1295, 1299
Es entspricht nicht der Rsp des OGH, dass sich ein Anlageberater "keinesfalls" darauf verlassen dürfe, dass sein Kunde über die Risken von Aktieninvestments Bescheid wisse.
OGH 26. 6. 2014, 6 Ob 86/14m