GlBG: § 12 Abs 14
1. Wird das mit einer AN vereinbarte Stundenausmaß nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft vorübergehend reduziert und ihr von ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass die in Aussicht gestellte Vollzeitbeschäftigung wegen ihrer Schwangerschaft nun nicht mehr infrage komme, liegt eine unzulässige Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen iSd § 3 Z 6 GlBG vor.