ABGB: § 1097
GmbHG: § 82
Errichtet eine Gemeinde (als Alleingesellschafterin) eine GmbH, die den Bau und Betrieb einer Panoramastraße abwickeln soll, und wird später über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von der Alleingesellschafterin (Gemeinde) nicht den Ersatz des von der GmbH an das Straßenbauunternehmen geleisteten Werklohns begehren, wenn eine Beteiligung der GmbH an der Finanzierung des Straßenbaus in wirtschaftlicher Hinsicht nie geplant war, sondern die Finanzierung ausschließlich dadurch erfolgen sollte und erfolgte, dass die Gemeinde die "Bedarfszuweisungen" des Landes an die GmbH weiterleitete.