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Maklerprovision bei Vertragsaufhebung wegen Willensmangels?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/635RdW 2014, 583 Heft 10 v. 7.10.2014

MaklerG: § 7

Wird der vom Makler vermittelte Kaufvertrag wegen eines Willensmangels rückwirkend aufgehoben, kann der Auftraggeber die Rückzahlung der Maklerprovision auch dann verlangen, wenn der Anfechtungsgrund aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.

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