VersVG: § 41b
ZaDiG: § 27
Die Geschäftspraxis, von Kunden im Fall der Überweisung von Versicherungsprämien mittels Zahlscheins ein gesondertes Entgelt zu verlangen, widerspricht dem Gesetz.
VersVG: § 41b
ZaDiG: § 27
Die Geschäftspraxis, von Kunden im Fall der Überweisung von Versicherungsprämien mittels Zahlscheins ein gesondertes Entgelt zu verlangen, widerspricht dem Gesetz.