Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG ist die praxisrelevanteste Form der Umwandlung, sei es als notwendige Folge des Unternehmenswachstums in Vorbereitung einer Börsennotierung oder weil aus ökonomischen sowie steuerlichen Überlegungen eine Konzernumstrukturierung angedacht wird. Für Vorgesellschafter stellt sich häufig die Frage, ob auch nach erfolgtem Rechtsformwechsel die sogenannte Vormännerhaftung, nämlich eine Ausfallshaftung für nicht voll einbezahlte Einlagen, greift. Der folgende Beitrag untersucht diese Frage daher näher.