Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob bei einer vom Alleinaktionär konsentierten Gewinnausschüttung eine Untreuestrafbarkeit vorstellbar ist. Der OGH hat diese Frage im Fall "Libro" bejaht, die Autoren erachten infolge der strafrechtsrelevanten Eigentümerzustimmung eine Untreuestrafbarkeit für ausgeschlossen.