In der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) für den Bereich von BWG und VAG gelten nunmehr als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht: Iran, Korea, Algerien, Ecuador, Indonesien, Myanmar, Somalia, Syrien (BGBl II 2014/223).