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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/617RdW 2014, 565 Heft 10 v. 7.10.2014

In der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) für den Bereich von BWG und VAG gelten nunmehr als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht: Iran, Korea, Algerien, Ecuador, Indonesien, Myanmar, Somalia, Syrien (BGBl II 2014/223).

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