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Das neue Überbrückungsgeld im BUAG

ArbeitsrechtDr. Christoph WiesingerRdW 2013/545RdW 2013, 551 Heft 9 v. 17.9.2013

Der Gesetzgeber hat mit dem Überbrückungsgeld im BUAG (BGBl I 2013/137) die Möglichkeit geschaffen, ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis gesetzlich zu fingieren. Im Folgenden sollen neben der Erörterung der wichtigsten Bestimmungen auch erste Detailfragen angesprochen und der Versuch einer dogmatischen Einordnung unternommen werden.

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