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EuGH: Klage wegen "Konkursverschleppung" - Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/542RdW 2013, 544 Heft 9 v. 17.9.2013

VO (EG) 44/2001: Art 5 Nr 3

1. Bilden Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung den Gegenstand des Verfahrens, kann eine Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat gem Art 5 Nr 3 VO (EG) 44/2001 auch vor einem Gericht jenes Ortes in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

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