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Marke: Kein Schutz bei rein firmenmäßigem Gebrauch

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/531RdW 2013, 536 Heft 9 v. 17.9.2013

Abgehen von bish Rsp

MSchG: §§ 10, 33a

1. Gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch ist die Marke nicht geschützt. Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht. (Abgehen von bisheriger Rsp)

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