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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2014

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/513RdW 2013, 511 Heft 9 v. 17.9.2013

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2014 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe:

0 - 3 Jahre

194 €

 

3 - 6 Jahre

249 €

 

6 - 10 Jahre

320 €

 

10 - 15 Jahre

366 €

 

15 - 19 Jahre

431 €

 

19 - 28 Jahre

540 €

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