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Änderung der DBA mit San Marino und Rumänien - BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/508RdW 2013, 511 Heft 9 v. 17.9.2013

Folgende Doppelbesteuerungsabkommen wurden an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst:

DBA mit San Marino: BGBl III 2013/227; die Änderungen treten mit 1. 9. 2013 in Kraft und finden auf Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen.

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