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UFS: Gruppenbesteuerung und Upstream-Verschmelzung

SteuerrechtJudikaturRdW 2013/497RdW 2013, 508 Heft 8 v. 16.8.2013

KStG § 9 Abs 9

Erfolgt eine wirtschaftlich begründete Up-Stream-Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine bis dahin nicht der Unternehmensgruppe angehörende Körperschaft, geht die Gruppenträgereigenschaft im Rahmen der steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge gem § 19 Abs 1 BAO auf die aufnehmende Körperschaft über und wird damit - entgegen der in Rz 354d UmgrStR vertretenen BMF-Ansicht - die Gruppe nahtlos fortgesetzt.

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