vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatz von Ausbildungskosten in konzerninterner Akademie

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/476RdW 2013, 484 Heft 8 v. 16.8.2013

AVRAG § 2d

Eine Pflicht des AN zur Rückerstattung von Ausbildungskosten kann sich nur auf tatsächlich aufgewendete Kosten beziehen. Welche Kosten durch eine entsprechende Ausbildung tatsächlich veranlasst wurden, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte